Förderung von Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen 

Es werden Existenzgründungsberatungen und allgemeine Beratungen mit bis zu 75 % der Beratungskosten mit max. 1.500 Euro bezuschusst. Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne MwSt), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. 

Antragsberechtigte: Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung die maßgebliche Umsatzgrenze (siehe unten) nicht überschritten haben. (Download Richtilinie)

Verwendungszweck: Zuwendungen für Beratungsleistungen

  • Existenzgründungsberatung: 50 % der Beratungskosten, max. 1.500 EUR.
  • Allgemeine Beratung (innerhalb von 2 Jahren nach Gründung, Existenzaufbauberatung): 50 % der Beratungskosten, max. 1.500 Euro.
  • Übrige allgemeine Beratungen, Umweltschutz, Energiesparberatungen: 40 % der Beratungskosten, max. 1.500 EUR.

Innerhalb von 5 Jahren sind für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen, max. 3000 EUR je Antragsteller möglich.

Antragstellung: über Leitstellen, z.B. IHK-Gesellschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin
siehe auch http://www.ihk.de

Richtlinie Beratungsanträge: https://www.beratungsfoerderung.net/st/an/b/  

Förderprogramm e-Business in KMU

Für die Einführung sowie Optimierung bestehender (Internet-)Präsentationen werden KMU mit Sitz bzw. Produktionsstätte im Land Brandenburg mit dem Förderprogramm e-Business in KMU ein Zuschuss bis zu 40 % der Gesamtausgaben gewährt, maximal 5.000 €

Antragsberechtigte: KMU mit Sitz bzw. Produktionsstätte im Land Brandenburg

Verwendungszweck: Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie zur Optimierung bestehender Präsentationen für elektronischen Geschäftsverkehr in Unternehmen, insbesondere für

  • die Planung/Konzeption/Vorbereitung des Vorhabens möglichst durch regionale Dienstleister
  • technische Realisierung

Antragstellung: über ILB; der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
siehe auch http://www.ihk-potsdam.de 

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Maßgebliche Umsatzgrenzen in Mio. € [Stand 2008]:

Industrie & Handwerk 5,11 €

Groß-/Außenhandel 7,41 €

Einzelhandel 2,56 €

Verkehrsgewerbe 2,05 €

Gastgewerbe 1,28 €

Reisebürogewebe 1,02 €

Sonstige Dienstleistungsgewebe 1,53 €

Freie Berufe 1,28 €

Handelsvertreter, Handelsmakler 1,02 €